Reifenwechsel
Als Faustregel gilt «von O bis O»: von Oktober bis Ostern mit Winterreifen. Eine allgemeine Winterreifenpflicht kennt die Schweiz nicht. Fahrzeuge dürfen aber nur in betriebssicherem Zustand fahren, und bei Schnee und Eis sind Sommerreifen das nicht.
Checkliste
- Profiltiefe messen: Gesetzlich sind mindestens 1,6 mm vorgeschrieben, der TCS rät, Winterreifen ab 4 mm zu ersetzen.
- Reifenalter prüfen: Die DOT-Nummer auf der Flanke zeigt Produktionswoche und -jahr.
- Termin in der Garage früh buchen, im Oktober sind die Kalender voll.
- Nach dem Wechsel Reifendruck kontrollieren und Radschrauben nach einigen Kilometern nachziehen lassen.
- Sommerreifen sauber, trocken und dunkel einlagern oder einlagern lassen.
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Weitere Anlässe
Quellen
- Art. 58 Abs. 4 VTS, Profiltiefe mindestens 1,6 mm
- TCS: Winterreifen ab 4 mm Profiltiefe ersetzen
- Art. 29 SVG, Fahrzeuge nur in betriebssicherem Zustand
Rechtliche Angaben beziehen sich auf die Schweiz, geprüft im September 2026. Die Checkliste ersetzt keine Beratung durch eine Garage oder Fachstelle.